GEBÜHREN

Seit dem 1. Juli 2006 sind die Anwaltsgebühren im Bereich der anwaltlichen Erstberatung zwischen Mandant und Anwalt frei vereinbar.

Für eine anwaltliche Erstberatung berechnen wir folgende Anwaltsgebühren inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer:

  • Einstündige anwaltliche Erstberatung: 250 € – Anwaltliche Erstberatung, bei der ein Vertrag oder die Entscheidung eines Gerichts geprüft werden soll. Darüber hinausgehende Leistungen: nach Aufwand/pro Stunde.
  • Umfassende Überprüfung z.B. eines Bauvertrages oder eines notariellen Kaufvertrages und anschließende ausführliche Beratung: nach Aufwand/pro Stunde

Die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung richtet sich bezüglich der Anwaltsgebühren grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und damit regelmäßig nach dem Streitwert. Selbstverständlich können in allen Bereichen der anwaltlichen Tätigkeit feste Stundensätze vereinbart werden.

Unsere Leistung richtet sich an Mandanten, die privat oder geschäftlich Fragestellungen zu Themen rund um das Bauen und die Immobilie haben.

JÖRG SUCHARD

RECHTSANWALT |
FACHANWALT FÜR
BAU- UND
ARCHITEKTENRECHT

KANZLEI DÜSSELDORF
BREITE STRASSE 22 | DÜSSELDORF

KANZLEI BERGISCH GLADBACH
KIERDORF 21A | BERGISCH GLADBACH

PRIVATES + ÖFFENTLICHES BAURECHT
ARCHITEKTEN- UND INGENIEURRECHT
IMMOBILIENRECHT
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