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REVOLUTION BEI DER ABRECHNUNG VON MÄNGELBESEITIGUNGSKOSTEN

BGH Urteil vom 22.02.2018, Az. VII ZR 46/17 Mit diesem Urteil hat der BGH eine Wende um 180 Grad gegenüber der bisherigen Rechtsprechung vollzogen. Konnte der Besteller eines Werks in den letzten Jahrzehnten den mangelbedingten Minderwert noch durch Ansetzung von sogenannten „fiktiven Mängelbeseitigungskosten“ berechnen ohne die Mängel auch zwingend beseitigen zu müssen, so ist es […]